Hausordnung für die Zeit zwischen dem
11.Juni
und 11. Juli
§ I
In der Zeit während der WM ist der Mann
absoluter Herrscher über das TV-Gerät und die
dazugehörige Fernbedienung.
§ II
Die Ehefrau/Freundin beschäftigt sich in
dieser Zeit stumm mit häuslichen Arbeiten.
§ III
Vor jedem Spiel ist dem Mann eine Kiste mit
kühlem Bier neben den Fernsehsessel zu stellen,
wobei die Betonung auf kühl liegt. Ersatzweise können auch Jack
Daniels, Asbach, Bacardi mit kühler Cola und Eiswürfel
bereitgestellt werden.
§ IV
Während eines Spieles ist der Frau der
Aufenthalt im Fernsehzimmer strengstens untersagt.
§ V
In der Halbzeitpause besteht für die Frau
ein 15-minütiges Betretungsrecht, um leere
Getränkeflaschendurch frisch gekühlte volle Flaschen zu
ersetzen. Bei Bedarf können diverse Knabbereien gereicht
werden. Das Rascheln mit Tüten sowie der Gebrauch
verbaler Kommunikation ist dabei strengstens zu
unterlassen.
§ VI
Spätestens 30 Minuten vor Beginn eines
Spieles ist dem Mann eine mit Liebe zubereitete Mahlzeit zu
reichen. Um die mentale Spielvorbereitung des Mannes
nicht zu stören, ist auch in dieser Zeit die Schnatterluke
geschlossen zu halten.
§ VII
Während der WM sind jegliche Handlungen, die
der Fortpflanzung dienen könnten, zu unterlassen.
Ebenso zu unterlassen ist das Tragen von Kleidung, die
beim Mann das Verlangen nach solchen Handlungen
auslösen könnte.
§ VIII
Sollte der Mann in seinem Großmut der Frau
gestatten, die eine oder andere Minute einen Blick auf
das Spiel zu werfen, sind Zwischenrufe sowie Fragen,
die den fußballtechnischen Intellekt der Frau
verraten würden (z.B.: "Was ist Abseits?"

unbedingt zu unterlassen. Mit einem körperlichen Verweis
belegt sind solche Bemerkungen wie z.B. "Ach, der
Gomez sieht aber heute wieder süß aus."
Ja liebe Frauen, wenn ihr euch an diese
minimalenVerhaltensregeln haltet, wird euch euer Mann
danken, indem er versuchen wird:
- kein Bier zu verschütten
- nicht jeden Quadratzentimeter im Umkreis von 3 Metern um seinen Trainerstuhl (Fernsehsessel) vollzubröseln.
- beim Verzehr der unter § VI genannten Mahlzeiten euch nicht ständig an die kulinarischen Fähigkeiten seiner Mutter zu erinnern. .